Spenden

IBO SPENDENKONTO

bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

Empfänger: IBO
Verwendungszweck: Spende IBO

Die IBO ist mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Oldenburg vom 18. Oktober 2022 für die Jahre 2019 bis 2021 von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie ist berechtigt, in der Zukunft gemäß § 63 Absatz 5 Nr. 1 der Abgabenordnung Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.