Gesamtlärmkartierung Fehlanzeige

Nach § 47b (1) BImschG beinhaltet der Begriff „Umgebungslärm“ auch den Lärm, „der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht“. Die Absicht einer Gesamtlärmbetrachtung findet sich zwar in den letzten Koalitionsverträgen der Bundesregierungen wieder, ohne dass jedoch bisher die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden. Die Menschen müssen offenbar aus verschiedenen Lärmkartierungen (siehe oben und in der rechten Spalte) sich die Wirkung des Gesamtlärms selbst zusammenreimen. Hierzu eine Presseerklärung der IBO.

Tage gegen den Lärm

Die kommende 17. Kalenderwoche ist geprägt durch Veranstaltungen zum Tag gegen den Lärm (International Noise Awareness Day). Da passt es, wenn die DB mit einer Ankündigung der nächtlichen Ruhestörung zwischen 14. und 16. April im Bereich der Pferdemarktbrücke und Eisenbahnbrücke Ziegelhofstraße den Auftakt macht. Zumindest dürfte es eine Anregung sein, die durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) einerseits und den Kommunen andererseits angebotene öffentliche Beteiligung wahrzunehmen. Bis zum 24.4.2023 kann der Fragebogen des EBA online ausgefüllt werden (siehe rechte Spalte).

Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

Die IBO kritisiert die jetzt veröffentlichte BVerfG-Entscheidung vom 20.01.2022 (AZ 1 BvR 1377/21). Auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15.10.2020  wurde zunächst mit einer Gehörsrüge vom 18.2.2021 reagiert. Da über diese Rüge die gleiche Instanz beurteilt, die vorher die Entscheidung getroffen hat, war die Ablehnung der Rüge im BVerwG-Beschluss nicht verwunderlich.

Erst danach wurde die Verfassungsbeschwerde eingereicht, die nun lediglich mit einer formalen Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde.

Die Beschwerde rügte das Schutzkonzept gegen nächtliche Ruhestörungen, u.a. weil die gesetzlich vorgesehenen Immissionsgrenzwerte – anders als beim Flugverkehr – keine Spitzenlärmwerte berücksichtigen, sondern auf unrealistische, theoretisch ermittelte Mittelungswerte abstellen. Geweckt wird man in der Nacht jedoch jeweils durch intermittierende gesundheitsschädliche Lärmspitzen. Wegen der Nichtberücksichtigung der schlafstörenden Spitzenwerte kann der Staat beim Schienenlärm den Gesundheitsschutz nicht gewährleisten, was verfassungswidrig ist.

Die Meldungen in den Presseorganen haben sich vorwiegend an die dpa angelehnt, die ihrerseits mittels Eigeninterpretation der Pressemeldung des BVerfG den Eindruck erweckte, als hätten die Klagenden im Verwaltungsgerichtsverfahren keine Studien zur Lärmbelastung in Oldenburg erst jetzt vorgelegt, Dies hat auch die NWZ in Oldenburg am 9.3.2022 auf Seite 1 so übernommen.

Die formale Begründung des Bundesverfassungsgerichts, die Beschwerdeführer hätten bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht die Bedeutung der Nichtberücksichtigung von Spitzenwerten und damit den grundgesetzlichen Verstoß nahelegen müssen, ist oberflächlich und tatsächlich falsch. Es wurden dem Bundesverwaltungsgericht nicht nur Gutachten zur Schädlichkeit nächtlicher Schlafunterbrechungen vorgebracht, sondern auch entsprechende Beweisanträge gestellt. Dies ist durch Protokolle nachgewiesen. Die verfassungsrechtliche Problematik war demnach dem Bundesverwaltungsgericht bewusst. Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. hat hierzu eine BVS-Pressemitteilung veröffentlicht, der wir uns voll anschließen.

Die Bahn ist geladen

Geladen und empört sind eher die an der Bahn wohnenden Menschen, die seit Beginn der Bauarbeiten unter den Tricksereien der Bahn leiden. Weder die Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundesamtes (EBA) werden beachtet noch wird die Öffentlichkeit zuverlässig informiert. Die Bahn geht sogar soweit, Maßnahmen durchzuführen, die nicht durch einen Planfeststellungsbeschluss gedeckt sind.  Selbst der Stadt Oldenburg als Vertragspartner einer Eisenbahnkreuzungsvereinbarung fehlen notwendige Informationen, um die Menschen wahrheitsgemäß aufzuklären. Eine Einwohnerfrage im Rat hinterließ Ratlosigkeit. Es ging dabei nicht um „Schäden in der Oberleitung“, die Arno Luik im September 2019 uns im PFL anhand seines Buches verdeutlichen konnte, sondern dass nun eine Oberleitung direkt an den Schlafzimmern vorbeiführen soll. Hierzu ein Bericht der NWZ. Deshalb ist nun die Bahn geladen, am 26.Mai im PFL im Bahnausschuss über die Baumaßnahmen im Bereich des Bahnübergangs Alexanderstraße einen mündlichen  Bericht per Videokonferenz zu erstatten. Zu den weiteren Tagesordnungspunkten der Sitzung gehören auch die Belästigungen durch Emissionen während des Baus und im Betrieb sowie die unhaltbaren Zustände an den Bahnübergängen. Lesen Sie dazu auch eine von IBO-Mitgliedern erstellte Synopse zu den Anforderungen des EBA und den Grad der (Nicht-)Erfüllung durch die Bahn.

Zum Tag gegen den Lärm

„Schluss mit unrealistischer Analyse und Bewertung von Schienenlärm“. Unter diesem Motto hat die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. eine Pressemitteilung (externer Link) zum am 28.April 2021 stattfindenden internationalen Tag gegen den Lärm herausgegeben.

„Karlsruhe muss entscheiden“. Die BVS verweist in der PM auf ihre eingelegte Verfassungsbeschwerde, die u.a. die Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aller betroffenen Bahnanlieger rügt.

Zum Schutz unserer Bäume

Die Abholzung von Bäumen berührt stets das Interesse in der Öffentlichkeit. So war auch die IBO im Jahr 2017 der Meinung, den Schutz der an der Bahnstrecke nach Wilhelmshaven vorhandenen Bäume in den städtischen Ausschüssen anzusprechen. Im Ausschuss für Stadtgrün, Umwelt und Klima betreffen immerhin mehr als ein Drittel der städtischen Vorlagen das Thema „Baumfällungen“. Leider wurde der  Antrag auf Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 29 BNatSchG in diesem Ausschuss am 11.1.2018 abgeschmettert. Es gab keine argumentative  Hilfe von den anwesenden Mitgliedern der Grünen oder den beratenden Mitgliedern der NABU. Wegen der aktuellen Diskussion um die Beantragung einer Baumschutzsatzung hat die IBO eine Presseerklärung abgegeben, die – in der NWZ nur verkürzt wiedergegeben – man hier unter Baumschutz ja, aber ohne Bürokratie im vollständigen Wortlaut nachlesen kann.

Stunde der Entscheidung im Rat

Die Urteilsbegründung des BVerwG war Gegenstand der Erörterung im letzten Bahnausschuss. Die NWZ berichtete am 27.2. darüber auf S.10 „Gerichtsurteil stößt bei Politik auf Enttäuschung“ und auf S.17 „Stadt kommt ohne Zuzahlung davon“  „Steuergeld ist Steuergeld“. Nun ist am 17.3. in der NWZ auf S.16 die Tagesordnung der am Montag, 22.03.2021, 18:00 Uhr, stattfindenden Ratssitzung bekannt gegeben worden. Die Stunde der Entscheidung für die Ratsmitglieder. Sie sollen die Verwaltung beauftragen, die vorliegende Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen und zu unterzeichnen. Dazu hat die Stadt für die Ratssitzung die offenbar unterschriftsreife Vereinbarung ins Internet gestellt.

Die Straßenplanungen im Zusammenhang mit dem Kreuzungsbauwerk sind in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.05.2019 und des Bahnausschusses am 29.05.2019 vorgestellt und ohne Ratsmitwirkung am 24.06.2019 im Verwaltungsausschuss beschlossen worden. Es hieß damals im Verkehrsausschuss „Die Stadt Oldenburg wird allerdings an ihrer Forderung nach einer Eisenbahnumgehung festhalten und dieser Lösung nur vorbehaltlich eines nicht mehr beklagbaren Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Bestandsstrecke (PFA 1) zustimmen.“

Die klare Formulierung, dass eine Eisenbahnumfahrung für Oldenburg vorzugswürdig ist, ändert sich nicht, weil die Stadt Oldenburg nun keinen weiteren Klageweg beschreitet. Dazu soll hier nur erwähnt werden, dass zumindest von privater Seite unter Führung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. noch eine Anhörungsrüge  beim BverwG läuft und eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.

Mit der Entscheidung für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung durch die Ratsmitglieder ergeben sich Fragen und Probleme in der Zukunft. Auch bei den anderen Bahnübergängen erfordern die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs die gleichen Maßnahmen, nämlich die Beseitigung der höhengleichen (für die Kommune kostenneutralen) Kreuzungen. Notwendig ist ein verkehrliches Gesamtkonzept.

  • Wie soll Oldenburg in Zukunft unter Einbeziehung der Verkehrsbauwerke an der Bahn aussehen?
  • Wie will die Stadt ihre örtlichen Angelegenheiten entsprechend Art 28 (2) GG in eigener Verantwortung regeln angesichts einer zugunsten des Güterverkehrs ausgebauten Bestandsstrecke durch die Innenstadt?
  • Wie kann die Stadtentwicklung den Schutz von Klima und Natur gewährleisten?
  • Wie geht man mit den durch den Bahnverkehr verursachten Problemen der Gefährdung der Gesundheit und  Sicherheit (Gefahrgut, Luftverschmutzung Bremsabriebe, Elektrosmog) um?

Hier geht es zu weiteren Stellungnahmen

Osterarbeiten 2020 werden nachgeholt

Dass ausgerechnet kurz vor Ostern 2021 der Bahn einfällt, die im letzten Jahr an Karfreitag und Ostersonntag auf Bitten der Anlieger und der Kirchen verschobenen Arbeiten nachzuholen, sorgt für Unverständnis. Die NWZ hatte seinerzeit unter Anlieger in Oldenburg setzen Osterruhe durch“ berichtet. Der Projektleiter hatte den Kirchen mitgeteilt, „die Arbeiten an Karfreitag, 10.04.2020 und Ostersonntag 12.04.2020 auszusetzen“ Derzeit sei man dabei „den Bauablauf zu überprüfen und umzuplanen“. Es folgte der Hinweis, dass es durch die Verschiebung der Arbeiten zu unplanmäßigen Nachtarbeiten kommen werde.

Niemand konnte damals annehmen, dass die Verschiebung der Arbeiten nicht in den darauf folgenden Tagen oder Nächten, sondern ein Jahr später erfolgen sollte. So berichtet die NWZ auch treffend unter dem Obertitel „Bauarbeiten am Gleisbett nicht vergessen“von der Nachholung der ursprünglich zu Ostern 2020 geplanten Arbeiten. Diese Untergrundarbeiten führen natürlich dazu, dass viele im letzten Jahr durchgeführte Arbeiten unnötig viel Kosten und Lärm verursacht haben, jetzt rückgängig gemacht und danach wieder hergestellt werden müssen. Siehe Bild von abgebauten neuen Schwellen, die an der Strecke zu beobachten sind.

Hier geht es zum IBO-Presse-Echo vom 14.03.2021

Zur nachgelieferten Begründung

Das Urteil war am 15.10.2020 gesprochen, aber dazu musste noch die schriftliche Begründung geliefert werden. Diese ist seit gestern in unseren Händen. Die nächsten Wochen werden wir die Begründung analysieren und über mögliche weitere Schritte beraten. Sie können die Begründung hier in anonymisierter Form nachlesen bzw. herunterladen. Zusätzlich haben wir den Text in eine für Bemerkungen geeignete synoptische Form  konvertiert.

„Umzu“ bleibt aktuell

Ein enttäuschendes Jahr für alle, die von den Plänen der Bahn und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes betroffen sind. Die DB Netz AG darf die mitten durch die Oldenburger Innenstadt verlaufende Bahnstrecke Wilhelmshaven-Oldenburg (PFA 1) ertüchtigen. Zwar ist die schriftliche Begründung des Urteils vom 15.10.2020 längst überfällig, aber offenbar braucht es einige Monate, um die Begründung passend zum bereits verkündeten Urteil zu machen.

Umfahrungslösungen, um die Zahl gesundheitsschädlicher und gefährlicher Gütertransporte durch Innenstädte zu vermindern, sind weiterhin zum Schutz der Bevölkerung unumgänglich. Für dieses Ziel werden sich die „Umzu“-Befürworter weiterhin nachhaltig einsetzen. Sie unterstützen ebenso die Vorbereitungen für eine Verfassungsbeschwerde, die vom Bundesverband gegen Schienenlärm e.V. angestrebt wird.

Allen Besuchern dieser Webseite wünschen wir ein besinnliches Weihnachtsfest und ruhigen Übergang in das Neue Jahr.