Spenden

IBO SPENDENKONTO

bei der Landessparkasse zu Oldenburg (LzO)

Empfänger: IBO
Verwendungszweck: Spende IBO

Die IBO ist mit Freistellungsbescheid des Finanzamts Oldenburg vom 12. Dezember 2025 für die Jahre 2022 bis 2024 von der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer befreit. Sie ist berechtigt, in der Zukunft gemäß § 63 Absatz 5 Nr. 1 der Abgabenordnung Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.