Stunde der Entscheidung im Rat

Die Urteilsbegründung des BVerwG war Gegenstand der Erörterung im letzten Bahnausschuss. Die NWZ berichtete am 27.2. darüber auf S.10 „Gerichtsurteil stößt bei Politik auf Enttäuschung“ und auf S.17 „Stadt kommt ohne Zuzahlung davon“  „Steuergeld ist Steuergeld“. Nun ist am 17.3. in der NWZ auf S.16 die Tagesordnung der am Montag, 22.03.2021, 18:00 Uhr, stattfindenden Ratssitzung bekannt gegeben worden. Die Stunde der Entscheidung für die Ratsmitglieder. Sie sollen die Verwaltung beauftragen, die vorliegende Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG abzuschließen und zu unterzeichnen. Dazu hat die Stadt für die Ratssitzung die offenbar unterschriftsreife Vereinbarung ins Internet gestellt.

Die Straßenplanungen im Zusammenhang mit dem Kreuzungsbauwerk sind in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.05.2019 und des Bahnausschusses am 29.05.2019 vorgestellt und ohne Ratsmitwirkung am 24.06.2019 im Verwaltungsausschuss beschlossen worden. Es hieß damals im Verkehrsausschuss „Die Stadt Oldenburg wird allerdings an ihrer Forderung nach einer Eisenbahnumgehung festhalten und dieser Lösung nur vorbehaltlich eines nicht mehr beklagbaren Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau der Bestandsstrecke (PFA 1) zustimmen.“

Die klare Formulierung, dass eine Eisenbahnumfahrung für Oldenburg vorzugswürdig ist, ändert sich nicht, weil die Stadt Oldenburg nun keinen weiteren Klageweg beschreitet. Dazu soll hier nur erwähnt werden, dass zumindest von privater Seite unter Führung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. noch eine Anhörungsrüge  beim BverwG läuft und eine Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.

Mit der Entscheidung für die Eisenbahnkreuzungsvereinbarung durch die Ratsmitglieder ergeben sich Fragen und Probleme in der Zukunft. Auch bei den anderen Bahnübergängen erfordern die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs die gleichen Maßnahmen, nämlich die Beseitigung der höhengleichen (für die Kommune kostenneutralen) Kreuzungen. Notwendig ist ein verkehrliches Gesamtkonzept.

  • Wie soll Oldenburg in Zukunft unter Einbeziehung der Verkehrsbauwerke an der Bahn aussehen?
  • Wie will die Stadt ihre örtlichen Angelegenheiten entsprechend Art 28 (2) GG in eigener Verantwortung regeln angesichts einer zugunsten des Güterverkehrs ausgebauten Bestandsstrecke durch die Innenstadt?
  • Wie kann die Stadtentwicklung den Schutz von Klima und Natur gewährleisten?
  • Wie geht man mit den durch den Bahnverkehr verursachten Problemen der Gefährdung der Gesundheit und  Sicherheit (Gefahrgut, Luftverschmutzung Bremsabriebe, Elektrosmog) um?

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