Zum Tag gegen den Lärm

„Schluss mit unrealistischer Analyse und Bewertung von Schienenlärm“. Unter diesem Motto hat die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. eine Pressemitteilung (externer Link) zum am 28.April 2021 stattfindenden internationalen Tag gegen den Lärm herausgegeben.

„Karlsruhe muss entscheiden“. Die BVS verweist in der PM auf ihre eingelegte Verfassungsbeschwerde, die u.a. die Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit aller betroffenen Bahnanlieger rügt.